Freitag, 19. April 2013

Zwangsversteigerung

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Immobilienkäufer erwerben ihre Immobilie oder ihr Grundstück immer öfter auf dem Wege der Zwangsversteigerung. Dieser Vorgang wird in der Regel eingeleitet, wenn der Besitzer nicht mehr in der Lage ist seine Verbindlichkeit bei der Bank zu bezahlen. Die Betroffenen bleiben nach einer Zwangsversteigerung meistens trotzdem auf Schulden sitzen, weil der Erlös der Versteigerung die Höhe der Verbindlichkeiten nicht deckt. Während der Traum des einen sich also in Luft auflöst, freut sich ein anderer. Der nämlich, der das Grundstück oder die Immobilie in der Regel günstiger kaufen kann.

Vollstreckungsversteigerung
Die Zwangsversteigerung wird in zwei Bereiche unterteilt, nämlich die Teilungsversteigerung und die Vollstreckungsversteigerung. Spricht man von einer Zwangsversteigerung, ist für gewöhnlich die letztgenannte Variante gemeint. In diesem Fall kommt alles vollständig und komplett unter den Hammer.

Teilungsversteigerung
Zu einer Teilungsversteigerung kommt es oft nach Ehescheidungen oder auch Erbstreitigkeiten. Bei dieser Variante bleiben Gläubigerrechte und Baulasten bestehen. Das bedeutet, als Käufer einer solchen Immobilie müssen diese Kosten in voller Höhe berücksichtigt und zum Kaufpreis (Gebot) hinzugerechnet werden. Sollte das Haus noch durch fremde Mieter bewohnt werden, besteht kein vorzeitiges Kündigungsrecht. Wohnt der zahlungsunfähige Eigentümer jedoch selbst im Haus, kommt der Verkauf einer Räumungsaufforderung gleich.  

Der Erwerb einer Immobilie auf dem Wege der Zwangsversteigerung bringt Vor- und Nachteile mit sich. Deshalb sollte man sich vor der Abgabe eines Gebotes unbedingt ausführlich informieren.

Autor: Sabine Schönberg

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